Nachdem sich Berichte von Polizeiübergriffen im Laufe der 90er Jahre häuften und insbesondere durch Dokumentationen von Amnesty international, Aktion Courage und der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in die breite Öffentlichkeit getragen wurden, sind Forderungen nach Reformen der Polizei laut geworden.
Als zentrale Probleme werden zum einen die Überforderung der Polizisten in gesellschaftlichen Konflikten und die Überlastung im Polizeialltag, die zu Stress und Frust führen, genannt; zum anderen die gesellschaftliche Abschottung des Polizeiapparats und die daraus resultierende Cop Culture; zuletzt die fehlende juristische Verfolgung der Übergriffe, was auf fehlende Transparenz und Kontrolle zurückgeführt wird. (mehr hierzu im Artikel: Ein Versuch der Erklärung)
Menschenrechtsorganisationen, linke Parteien und Organisationen fordern deshalb einerseits eine praxisorientierte Aus- und Fortbildung der Polizisten, um sie besser auf Konflikte im polizeilichen Alltag vorzubereiten. Andererseits erhoffen diese sich durch erhöhte Transparenz und Kontrolle der Polizei – zum Beispiel mittels einer individuellen Kennzeichnungspflicht – , die Verbesserung innerpolizeilicher Kontrollmechanismen und einer konsequenten juristischen Verfolgung, Übergriffe zu verhindern. Zwar wurde die Polizei teilweise reformiert, doch hat sich gerade an der Problematik von Polizeigewalt nichts geändert.
Um Polizeiübergriffe nachhaltig zu verhindern, ist es notwendig bereits bei der Aus- und Fortbildung der Polizisten anzusetzen. Da die Gesellschaft sich immer stärker und schneller verändert, ist es erforderlich, dass auch die Polizei diese Veränderungen berücksichtigt und sich ihnen anpasst. Doch steht diesem die Realität der weitgehend von der Gesellschaft abgeschotteten Aus- und Fortbildung entgegen, da sie das Einbringen von neuen Erkenntnissen und Lerninhalten erheblich erschwert. Damit neue soziologische Erkenntnisse einfließen können, wird gefordert, dass der Unterricht durch Lehrkräfte von außerhalb durchgeführt wird.
Des weiteren ist es wichtig Ausbildungsinhalte nicht auf Rechtskunde und das sture Auswendiglernen von Paragraphen und Tatbestandsmerkmalen zu konzentrieren, sondern den Schwerpunkt der Ausbildung auf sozialwissenschaftliche, verfassungsrechtliche, gesellschaftliche sowie psychologische Inhalte zu setzen, damit die Beamten ihr eigenes Handeln in einen größeren gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang stellen können. Die Vermittlung und Steigerung der sozialen Kompetenz soll in der Ausbildung den gleichen Stellenwert erhalten, wie die Vermittlung von Fach- und Rechtswissen, damit das Aufgabenverständnis für die helfende, ordnende, ausgleichende und konfliktlösende Funktion der Polizei gestärkt wird.
Um eine Eigendynamik im Polizeialltag zu verhindern, wird eine kontinuierliche und praxisorientierte Fortbildung der Polizisten gefordert. Dabei soll auch diese kein polizeiinterner Bereich sein, sondern in Form von Seminaren in öffentlichen Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Insbesondere der Ausbau von Stressbewältigungstrainings, die den reflektierten Umgang mit Belastungssituationen fördern, psychologische Beratung und Betreuung der Polizisten und Supervision(1), sollen Stress und Frust als Ursache von Übergriffen entgegenwirken.
Neben Stressbewältigungstrainings und Supervision sind ebenfalls Fortbildungen zur Thematik Konfliktbewältigung und Dialogbereitschaft von besonderer Bedeutung für die alltägliche Polizeiarbeit. Durch die ausführliche Vermittlung kommunikativer Basisfertigkeiten in Theorie und Praxis, soll die Fähigkeit zum Dialog und der Konfliktlösung gestärkt werden. Dabei sollen insbesondere der Umgang mit gesellschaftlichen Minderheiten und Randgruppen thematisiert und Handlungsmuster geübt werden. Der Schwerpunkt solcher Fortbildungen sollte, in Anbetracht des erschreckenden Ausmaßes von Übergriffen auf Personen mit (vermeintlichem) Migrationshintergrund, auf die Verbesserung interkultureller Kommunikation gelegt. Zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz, sowie der Toleranz für andere Kulturen und Lebensweisen müssen bestehende Vorurteile reflektiert und andere Kulturen und Lebensweisen in der persönlichen Begegnung kennengelernt werden. Hierzu wäre insbesondere ein erhöhter Anteil von Polizisten mit Migrationshintergrund hilfreich.
Neben Reformen, die sich auf die polizeiliche Aus- bzw. Fortbildung beziehen und somit primär Polizeiübergriffe präventiv verhindern sollen, ist es vor allem wichtig, dass Polizeiarbeit offen und nachvollziehbar ist. Grundsätze der Demokratie, wie Transparenz und Kontrolle müssen auch in der Polizei umgesetzt werden.
Gerade, die von linksliberaler Seite geforderte individuelle Kennzeichnungspflicht, entspricht dem demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzip. Die Notwendigkeit eine solchen Kennzeichnung, wie zum Beispiel durch Namensschilder oder einem individuellen Zahlencode, wird besonders dann deutlich, wenn mensch bedenkt, dass Verfahren gegen Straftäter in Uniform häufig daran scheitern, dass diese nicht zu identifizieren sind und sich hinter dem Kollektiv verstecken können. Damit aber im Dienst begangene Straftaten rechtliche Konsequenz haben, ist eine stetige Kontrolle der Polizei von Nöten. Zwar existieren bereits interne Kontrollmechanismen, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde, doch sind diese nur Makulatur. Dies zeigt sich spätestens angesichts der Diskrepanz zwischen der hohen Anzahl von Übergriffen und den wenigen darauf folgenden Disziplinarverfahren, die fast nie zu wirklichen Sanktionen führen. Disziplinarordnungen und Beamtengesetze greifen zu kurz und haben keine präventive Wirkung – insbesondere verhindern sie keine Übergriffe.
Polizisten können nicht gegen Polizisten ermitteln, weil sie ebenso wie die Staatsanwaltschaft ein Teil des Systems sind. Um eine wirkliche weitreichende Kontrolle der Polizei zu erreichen ist es notwendig, eine von der Gesellschaft kontrollierte, unabhängige Polizeikommission einzusetzen, die über weitreichende Befugnisse verfügt, wie sie bereits in einer Reihe von Staaten existiert ( z.B. der Menschenrechtsbeirat in Österreich oder die Police Complaints Authority in Großbritannien). Eine Empfehlung an Deutschland zur Einrichtung einer solchen unabhängigen Kontrollkommission wurde auch schon bereits vom UN- Menschenrechtsausschuss ausgesprochen. Damit diese aber nicht wieder zu einem „systemintegrierten“ Kontrolleur wird, sollte eine solche Kommission personell und finanziell unabhängig sein und unmittelbar dem Parlament und nicht den Innenbehörden unterstehen. Damit es letztendlich auch zu einer wirklichen Aufklärung von übermäßiger Polizeigewalt kommt, muss eine solche Kommission den uneingeschränkten, ggf. auch unangemeldeten Zugang zu den Akten, den Diensträumen und den dienstlichen Verrichtung der Polizei erhalten. Prinzipiell muss eine Polizeikontrollkommission in ihren operativen Tätigkeiten unabhängig sein und sollte in enger Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen stehen. Zwar wurde bereits 1998 in Hamburg eine sogenannte Polizeikommission eingerichtet, die aber 2001 durch den damaligen Innensenator Roland Schill wieder aufgelöst wurde.
© Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin e.V.
Ausstellung: „Vom Polizeigriff zum Übergriff”
www.polizeigriff.de