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Vom Polizeigriff zum Übergriff

www.polizeigriff.org


Broschüre - „Demonstrationsfreiheit muss immer öfter mit Blessuren bezahlt werden“

Am 26. Oktober 2005 fand eine Demonstration in Berlin/Unter den Linden gegen den Großen Zapfenstreich der Bundeswehr statt. Diese wurde einige hundert Meter vor dem genehmigtem Ort der Abschlusskundgebung durch Polizeieinheiten und sog. „Hamburger Gitter“ gestoppt. Kurz darauf ging die Polizei mit Schlagstockeinsatz gegen die Demonstrant_innen vor. Dabei kam zu massiven Übergriffen durch Bereitschafts- und Zivilpolizisten. Mehrere Demonstrant_innen wurden schwer verletzt. Wir sprachen mit Sven Richwin vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) Berlin, der zwei Betroffene vertritt.

ADB: Was ist genau geschehen?
RA Richwin: Bereits vor dem eigentlichen Start der Demonstration ging die Polizei gegen mehrere Teilnehmer einer antimilitaristischen Theateraufführung vor, welche sich u.a. mit alten Stahlhelmen und Phantasieuniformen kostümiert hatten. Dieses wurde seitens der Polizei als „passive Bewaffnung“ gewertet und die Aufführung unterbrochen. In der Folge ergab sich dann das absurde Bild, dass „falsche“ Uniformiere von „richtigen“ Uniformierten“ weggeführt wurden.
Die eigentliche Demonstration startete etwa gegen 19.00 Uhr am Alexanderplatz und sollte als Ziel letztlich gegen 20.00 Uhr den Pariser Platz/Unter den Linden als Ort der Abschlusskundgebung erreichen. Der Demonstrationszug wurde aber bereits an der Ecke Unter den Linden/Schadowstr. durch massive Polizeikräfte und sog. „Hamburger Gitter“ gestoppt. Direkt vor der Absperrung befand sich der vordere Teil des Demonstrationszuges sowie ein Lautsprecherwagen der Veranstalter. Kurz nach der Ankunft der Demo an der Polizeisperre sprangen plötzlich Beamte der Bereitschaftspolizei über die Absperrgitter. Unter Knüppelschlägen mehrerer Beamter wurden die Teilnehmer der Kundgebung ohne erkennbaren Grund zurückgedrängt. Einige Demonstrant_innen wurden dadurch verletzt, insbesondere als ein Teil der Bereitschaftspolizisten sich unter Knüppelschläge ein Weg einmal quer bis hinter die Demo „bahnte“.
Als sich die Situation bereits wieder etwas beruhigt hatte, stürzte plötzlich ein Zivilpolizist nach vorne und begann unvermittelt mit seinem Tonfa wahllos auf die vor ihm stehenden Leute einzuschlagen; In späteren Fernsehaufnahmen konnten mehr als ein Dutzend wuchtige Drehschläge in Kopfhöhe gezählt werden. Die Szene wurde durch zahlreiche Veröffentlichungen in den Medien von Bild bis RBB dokumentiert und sorgte für große öffentliche Erregung.
Während dieses Vorganges zogen sich die uniformierten Beamten weiter zurück und sahen tatenlos zu. Plötzlich kam ein weiterer Zivilbeamter hinzu, ebenfalls mit einem Tonfa bewaffnet. Statt seinen Kollegen an weiteren Schlägen zu hindern, versuchte er seinerseits die seitlich stehenden Demonstranten unter Einsatz seines Tonfas zurückzudrängen. Die Leute dort konnten jedoch gar nicht weiter zurückweichen, da sie unmittelbar vor dem Lautsprecherwagen standen. Zudem versuchten sie bereits, sich vor den Schlägen des ersten Zivilbeamten zu schützen, als sie nun auch noch von der Seite angegangen wurden.

ADB: Wie viele Verletzte hat dieser Polizeieinsatz gefordert und wie sahen die Verletzungen aus?
RA Richwin: Ein genauer Überblick über die Anzahl der Verletzten ist naturgemäß schwierig, da es ja keinen zentralen Punkt gibt, wo sich Verletzte melden. Nach Angaben eines dort eingesetzten Sanitäters wurden von seinem Team etwa ein Dutzend Leute behandelt, insbesondere mit Prellungen und Brüchen im Bereich der Arme und Handgelenke infolge von erhobenen Armen als Schutz vor Schlägen sowie Kopfplatzwunden, falls sie sich nicht schützen konnten. Mehrere Betroffene mussten in einen Krankentransporter gelegt und „geschient“ werden.

ADB: Die juristische Realität zeigt ja leider immer wieder, dass Täter, wenn es sich dabei um Polizisten handelt, keine Verurteilung zu fürchten haben. Kam es angesichts der schweren Verletzungen und des großen medialen Interesse zu einer Ausnahme von dieser erschreckenden Normalität?
RA Richwin: In der Folge gab es eine ganze Reihe von Ermittlungsverfahren gegen beteiligte Polizeibeamte, sowohl der zivilen Einsatzgruppe als auch der Bereitschaftspolizei wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Zwei Geschädigte wurden dabei durch mich vertreten. Einer erhielt im Vorbeilaufen einen Schlag eines Bereitschaftspolizisten. Dieses Verfahren wurde relativ schnell von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da der Beamte mangels Kennzeichnung letztlich „nicht zu identifizieren“ war.
Nach über einem Jahr wurde Ende Februar 07 nun auch überraschend das Verfahren gegen den „zweiten“ Zivilbeamten – dessen Name immerhin bekannt war – eingestellt. Dieser hatte einen anderen Mandanten am Handgelenk verletzt. Obwohl selten ein Polizeiübergriff ähnlich umfassend mittels Photos, Zeugenaussagen und Videomitschnitten erfasst werden konnte, behauptet die Staatsanwaltschaft, es läge keine lückenlose Dokumentation vor.
In weiten Teilen liest sich die Einstellungsverfügung wie ein hilfloser Rechtfertigungsversuch des Beamten: Das Geschehen sei „turbulent“ gewesen, der Beamte „überrascht“, der Beamte hätte sich angesichts der „allgemeinen Geräuschkulisse“ sowie der „mäßigen Beleuchtung“ kein „zutreffendes Bild von der Sachlage“ verschaffen können. Übersehen wird dabei allerdings, dass es die schlagenden Zivilbeamten waren, die die „überraschende Situation“ erzeugten. Warum der Zivilbeamte mit seinem Tonfa, einem besonders verletzenden Schlagstock, gegen die Demonstranten vorging, ohne dass er sich ein „zutreffendes Bild von der Sachlage“ hatte verschaffen können, von der Staatsanwaltschaft auch noch als Rechtfertigung angesehen wird, ist nicht nachzuvollziehen. Ein Vorgehen nach dem Motto „erst Handeln, dann Überblick verschaffen“, welches verletzte Demonstranten zurücklässt ist schon starker Tobak.
„Das Vorgehen des Zivilbeamten war in der Art und im Ausmaß atypisch“ schreibt die Staatsanwaltschaft. Der vorliegende Ausgang entsprechender Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt mittels Einstellung ist es leider nicht. „Abgerundet“ wird die juristische Deckung noch dadurch, dass zwischenzeitlich ein Fotograf, der die Polizeimaßnahmen gegen die Schauspieltruppe zu Beginn der Demo fotografierte und veröffentlichte, wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht des einschreitenden Polizeibeamten vom Berliner Landgericht zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt wurde. Daraus ergibt sich nach wie vor die Situation, dass einerseits Polizeibeamte mangels ausreichender Dokumentation der Übergriffe nicht verurteilt werden, andererseits aber gegen diejenigen vorgegangen wird, die eine derartige Dokumentation erst ermöglichen.
Das letzte Wort bezüglich der Einstellung ist jedoch noch nicht gesprochen. Derzeit läuft das Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft und danach besteht noch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens.

ADB: Wie haben Polizeiführung und Politik auf diese Übergriffe reagiert?
RA Richwin: Wie immer, wenn es zu offensichtlichem unverhältnismäßigem Schlagstockeinsatz der Polizei kommt, zeigen sich die polizeilichen und politischen Führungsträger „erschrocken“ über die „Ausraster einzelner“ Beamten. Im diesem Fall ging die polizeiliche Führung sofort in die PR-Gegenoffensive und verkündeten noch am nächsten Tag, dass gegen die prügelnden Beamten ermittelt werde, ein Zivilbeamter sei „nach dem Prügeln sofort versetzt“ worden. Schlagzeilen in den Boulevardzeitungen wie „Berliner Polizei ermittelt gegen diesen Prügel-Polizisten“ (Bild) oder „Polizisten sahen beim Prügeln tatenlos zu – Ermittlungen gegen Beamte“ (Berliner Zeitung) führten tatsächlich zu Beruhigung der Öffentlichkeit. Auch die Opposition war nun wieder besänftigt: „ Der Polizeipräsident hat richtig gehandelt“ lobte der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Abgeordnetenhaus, Volker Ratzmann in der „Berliner Zeitung“. „Der Polizeipräsident ist auf gutem Wege“ freute sich die „taz“.
Gegen die „schwarzen Schafe“ wird vorgegangen, das grundsätzliche Einsatzkonzept jedoch nicht in Frage gestellt. Dabei ist zum einen zu fragen, warum derartige Demonstrationen in Berlin inzwischen routinemäßig von martialisch wirkenden Einsatzhundertschaften „hautnah“ begleitet werden. Zum anderen, welche Feinbilder in der Polizeiausbildung vermittelt werden, wenn ein hochausgebildeter Beamter des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) scheinbar in „Privatinitiative“ ein Dutzend mal auf ungeschützte Demonstranten einschlägt. Laut Information des „Tagesspiegel“ soll der zuerst agierende Zivilbeamte gar vor seinem Einsatz in einer Führungsposition, nämlich als stellvertretender Zugführer der Bereitschaftspolizei, tätig gewesen sein. Er sei deshalb zur AOD (Spezialeinheit „Aufklärung/Operative Dienste“ des MEK) abgeordnet worden sein „um sich für eine höhere Tätigkeit bei der Bereitschaftspolizei zu bewähren“. Wenn selbst ein derartiger „Karriereweg“ eine so massive Gewaltanwendung gegen ungeschützte Personen nicht ausschließen kann, liegt es letztlich in der Hand der politischen Entscheidungsträger, entsprechende Spezialkräfte nicht mehr inflationär bei jeglichem Demonstrationsgeschehen einzusetzen. Dass es darüber auch unter einem rot-roten Senat weder eine Debatte noch entsprechende „Signale“ gibt, kann nur als Rückendeckung für Polizeieinsätze verstanden werden, bei denen die Demonstrationsfreiheit immer öfter mit Blessuren bezahlt werden muss.

ADB: Leider ist das öffentliche Interesse an Polizeigewalt normalerweise gering. Warum war die öffentliche Aufregung in diesem Fall so groß?
RA Richwin: Während Teilnehmer_innen von linken Szene-Demonstrationen sich zynischerweise schon fast an ihre Gesundheitsgefährdung aufgrund ihrer Teilnahme „gewöhnt“ haben, werden überzogene polizeiliche Maßnahmen fast nur noch skandalisiert, wenn durch diese ein größeres, „bürgerlicheres“ Spektrum betroffen wird. Grade an Friedens- oder Sozialprotesten nehmen Menschen teil, die sich nicht unbedingt jedes Wochenende auf Antifa-Demonstrationen bewegen. Regelrecht geschockt wird dann seitens dieser Menschen oft erstmals realisiert, dass die Wirklichkeit mit der Vorstellung des Grundgesetzes von der Freiheit der Demonstrationsausübung manchmal nicht mehr viel zu hat. Der nette Polizeibeamte, der noch gestern den Verkehrsunfall aufnahm, tritt einem plötzlich als martialische Ritterrüstung entgegen. Da wird geschoben und geboxt, gefilmt und beleidigt, ein Szenario der Einschüchterung aufgebaut. Wer sich die Pressefotos der Übergriffe bei der Zapfenstrich-Demo anguckt, sieht in schreckensgeweitete Augen der Teilnehmer, sichtlich geschockt von der plötzlichen Gewalterfahrung wie alle Gewaltopfer. Dass die Empörung über das erlittene Unrecht in eine Vielzahl von Anzeigen und Zeugenaussagen mündete zeugt von einem Rest von Vertrauen in die Ermittlungsbehörden, die Einstellungen der Verfahren wird davon nicht viel übrig lassen.

Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt ... ... Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin

© Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin e.V.
Ausstellung: „Vom Polizeigriff zum Übergriff”
www.polizeigriff.de