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Vom Polizeigriff zum Übergriff

www.polizeigriff.org


Broschüre - Resümee: Vom Staat, der Polizei und Übergriffen

Im Laufe dieser Broschüre wurden diverse individuelle Schwächen von Polizisten und strukturelle Mängel im Polizeiapparat dargelegt, die Übergriffe fördern. Außerdem wurden Reformvorschläge präsentiert, mit denen Menschenrechtsorganisationen, linke Parteien und Organisationen hoffen, Übergriffe verhindern zu können. Doch angesichts der erschreckend hohen Zahl von Übergriffen und der Routine, mit der diese behandelt werden, stellt sich allerdings die Frage, ob die Ursachen für Übergriffe alleine mit individuellen und strukturellen Mängeln hinreichend erkannt sind.

Bei solchen Erklärungen bleiben viele Fragen unbeantwortet und sämtliche Rahmenbedingungen, die einen Übergriff erst ermöglichen, – von der Deckung der Kollegen, über die Verharmlosung durch die Politik, bis zur Nicht-Verfolgung durch Staatsanwaltschaft und Justiz – scheinen bloß rein zufällig zusammen zu kommen. Insbesondere warum Schläger in Uniform fast nie eine diszipliarrechtliche oder juristische Bestrafung zu befürchten haben und warum Übergriffe durch einige Gesetze zu mindestens gefördert werden, kann nur unzureichend erklärt werden.
Bei der Betrachtung des Rassismus in der Polizei und rassistisch motivierter Übergriffe ließ sich schon erahnen, dass eine Erklärung von Übergriffen allein durch individuelle und strukturelle Mängel zu kurz greift. Dort scheint auf, dass Übergriffe nicht ein Betriebsunfall sind, sondern sich in andere – legale – Maßnahmen der Polizei gegen Migrant_innen einordnen. Bei „verdachtsunabhängigen“ Kontrollen war die direkte Verknüpfung mit Übergriffen – also der legalen Schikane und der illegalen Gewalt – deutlich zu Tage getreten. Wie sollen Übergriffe allerdings erklärt werden, wenn nicht allein als Mängel der Polizei bzw. der Polizisten?

Übergriffe und staatliche Repression

Das Verständnis von dem, was polizeiliche Übergriffe darstellen, wird in unseren Augen deutlicher, wenn man diese im Kontext staatlicher Repression betrachtet. Repression begreifen wir dabei als staatliches Vorgehen mittels Institutionen gegen soziale Gruppen und Bewegungen, die sich bewusst oder unbewusst im Widerspruch zur herrschenden Ordnung befinden. Das Ziel staatlicher Repression ist dabei diese zu schwächen und zu zerschlagen. Diese Aufgabe übernehmen hauptsächlich der Verfassungsschutz, die Polizei und die Justiz. In diesem Kontext stellen sich polizeiliche Übergriffe nur als eine Facette staatlicher Repression dar und reihen sich in die anderen teils legalen, teils illegalen Mittel dieser ein. Dies wird deutlicher, wenn man es an konkreten Beispielen festmacht:
Politisch aktive Menschen kennen polizeiliche Übergriffe vor allem von Demonstrationen. Prügelnde Polizisten sind auf Demonstrationen leider häufig eher die Normalität als die Ausnahme, wenn der Protest einer sozialen und/oder politischen Bewegung nicht nur symbolisch bleibt. Der Zusammenhang zwischen polizeilichen Übergriffen und anderen Repressionsformen wird hier besonders bei schikanösen Auflagen für Demonstrationen, welche häufig als Anlass für einen Übergriff gegen die Demonstration dienen, deutlich. Ob es unverhältsmäßige Tatvorwürfe gegen Linke sind, die zu monatelanger Untersuchungshaft und so zu einer faktischen Bestrafung vor dem eigentlichen Urteil führen – wie im Fall Julia S. aus Potsdam, die mit dem Vorwurf des versuchten Mordes mehr als fünf Monate in U-Haft saß, weil ein Nazi ein paar Schrammen abbekommen hatte(1); oder die Stürmung und Auflösung einer Party, verbunden mit der Personalienfeststellung sämtlicher Gäste und der Durchsuchung mehrere Büroräume und Wohnungen (zum Teil auch ohne Durchsuchungsbefehl), im Vorfeld der Bundestagswahl 2005, weil angekündigt worden war, dort mitgebrachte Plakate der rechtsextremen NPD gegen kostenlose Cocktails eintauschen zu können(2): Alle diese Formen staatlicher Repression haben das Ziel, die Akteure und Sympathisant_innen sozialer Bewegungen einzuschüchtern, die Bewegung zu durchleuchten, in der Anti-Repressionsarbeit zu binden und somit diese zu schwächen bzw. zu zerschlagen.
Auch bei rassistisch motivierten Übergriffen wird die Verzahnung der illegalen mit legalen Repressionsformen schnell deutlich. So gehen Übergriffen fast immer die schikanösen und diskriminierenden, aber legalen „verdachtsunabhängigen“ Kontrollen voraus. Mit diesen wird die Residenzpflicht überwacht, welche Asylbewerber_innen verbietet ohne Erlaubnis ihren Landkreis zu verlassen und somit deren Bewegungsfreiheit massiv einschränkt. Aber auch die vielen anderen Sondergesetze für Flüchtlinge und Migrant_innen stehen in direktem Zusammenhang mit polizeilichen Übergriffen, haben diese doch alle das gemeinsame Ziel, den Aufenthalt in Deutschland so schrecklich wie möglich zu machen, um eine „freiwillige“ Ausreise(3) zu erreichen. Gleichzeitig müssen rassistisch motivierte Übergriffe auch im Kontext von Protesten und Widerstand von Flüchtlingen und Migrant_innen gesehen werden. Diese waren und sind nicht nur Opfer der deutschen Flüchtlingspolitik und des deutschen Rassismus, sondern kämpfen auch selber für ihre Rechte und gegen Rassismus, Abschiebung und diskriminierende Sondergesetze. Somit können auch rassistisch motivierte Übergriffe teilweise als Repression gegen soziale Bewegungen verstanden werden.
Diese Verknüpfung von Übergriffen und staatlicher Repression ließe sich auch für andere von Übergriffen vermehrt betroffene Gruppen (z.B. Prostituierte, Obdachlose) nachvollziehen, allerdings sollten diese beiden Beispiele zur Verdeutlichung reichen.

Das Bild wird klarer

Schienen anfänglich sämtliche Rahmenbedingungen, die einen Übergriff erst ermöglichen, noch rein zufällig zusammen zu kommen, muss dieses Bild nun revidiert werden. Betrachtet mensch polizeiliche Übergriffe als Teil staatlicher Repression, wird deutlich, dass notwendige Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit polizeiliche Übergriffe ihre Funktion als Teil staatlicher Repression erfüllen können. Das geringe Verfolgungsinteresse der Justiz erklärt sich, wenn mensch erkennt, dass der Staat Übergriffe nicht grundsätzlich ablehnt. Grundsätzlich werden diese als Mittel der Repression zur Aufrechterhaltung der herrschenden Ordnung in Kauf genommen – problematisch werden sie erst, wenn sie sich zu einem Skandal ausweiten und somit eine kritische Öffentlichkeit schaffen, die das polizeiliche Handeln hinterfragt. Übergriffe werden dann zur Belastung und nur in solchen Fällen werden diese juristisch aufgearbeitet und hohe Strafen verhängt, um die Öffentlichkeit zu beruhigen. Das AntiRassismusBüro Bremen (ARAB) hat am Beispiel des Bremer „Folterskandals“ aus dem Jahr 1992 gezeigt, dass der daraus resultierende Verlust der informellen Gewaltanwendung in Form von Übergriffen mit erweiterten legalen Mitteln der Gewaltanwendung – damals der zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln – kompensiert werden kann.(4)
Eine weitere offene Frage war, warum Übergriffe durch Polizisten nicht nur in bestimmten Jahrzehnten und Revieren, Städten oder Ländern vorkommen, sondern scheinbar schon immer und überall vorhanden sind. Von Seiten der Polizei und Politik wird dieser Umstand dazu genutzt, Übergriffe aus der Natur des Menschen heraus zu erklären und somit als nicht verhinderbar zu verharmlosen. Allerdings wird nun deutlich, dass – wenn mensch Repression als elementaren Bestandteil des bürgerlichen Staates erkennt – polizeiliche Übergriffe als ein konkretes Mittel der Repression notwendiger Bestandteil des bürgerlichen Staates sind. Selbstverständlich unterscheiden sich Art und Umfang von polizeilichen Übergriffen in unterschiedlichen Jahrzehnten und Ländern. Dies resultiert allerdings einzig aus den Unterschieden der sozialen Gruppen und Bewegungen, die sich im Widerspruch zur jeweils herrschenden Ordnung befinden, und den zur Verfügung stehenden anderen Formen der Repression. Selbstverständlich können bürgerliche Demokratien widersprüchliche Interessen besser integrieren als autoritäre Regime und benötigen daher weniger direkt Repression zur Aufrechterhaltung der herrschenden Ordnung – das System ist allerdings das Selbe. Daher erscheint es schizophren, wenn deutsche Politiker_innen polizeiliche Übergriffe gegen Oppositionelle in der Türkei und Techno-Fans in Tschechien(5) verurteilen, für die deutschen Verhältnisse und deren Ursachen aber blind sind.
Natürlich darf eine Erklärung von Übergriffen durch ihre Funktion als Teil staatlicher Repression nicht bedeuten, dass individuelle und strukturelle Mängel in der (deutschen) Polizei und bei den Polizisten geleugnet werden. Diese stellen zwar nicht die Ursache aber das Mittel dar, um das System der Übergriffe aufrecht zu erhalten. In diesem Sinne ist das, was als individuelle und struktrurelle „Mängel“ bezeichnet wird, eine benötigte Voraussetzung für das Funktionieren des Systems „Übergriff“. So werden die Faktoren, welche Übergriffe fördern, geschaffen oder zu mindestens bewusst in Aus- und Weiterbildung nicht beseitigt. Stattdessen werden mittels der Ethnisierung der Kriminalität und der Kriminalisierung sozialer Bewegungen Feindbilder produziert und dadurch Übergriffe gefördert und gelenkt. So muss dem einzelnen Polizisten das Wesen polizeilicher Übergriffe überhaupt nicht bewusst sein, damit er die Funktion polizeilicher Übergriffe richtig umsetzt.
In diesem Kontext stellt sich natürlich die Frage, wie sich polizeiliche Übergriffe in die anderen Formen der Repression einordnen und wie diese sich von jenen unterscheiden. Am entschiedensten ist hierbei, dass polizeiliche Übergriffe im Gegensatz zu vielen anderen Mitteln eindeutig illegal sind – auch wenn im konkreten Fall schwer nachzuweisen ist, dass es sich um einen Übergriff gehandelt hat – und von großen Teilen der Gesellschaft als illegitim angesehen werden. Eine genauere Einordnung und Abgrenzung muss allerdings an anderer Stelle geleistet werden.

Solidarität ist eine Waffe

Erkennen wir polizeiliche Übergriffe als eine spezielle Form staatlicher Repression, wird es noch wichtiger, uns an den alten Slogan der linken Antirepressionsarbeit zu erinnern: „Solidarität ist eine Waffe.“ Polizeiliche Übergriffe können genauso wenig wie staatliche Repression allgemein innerhalb dieser Verhältnisse „abgeschafft“ werden – so bitter diese Erkenntnis auch klingen mag. Gerade daher ist aber eine konkrete Arbeit gegen polizeiliche Übergriffe notwendig. Repression hat das Ziel Menschen einzuschüchtern, zu vereinzeln und damit ein abschreckendes Beispiel für Andere zu liefern. Diesem kann mit einer konkreten Solidaritätsarbeit etwas entgegen gesetzt werden. Deren Ziel muss es sein, Betroffene nicht alleine dastehen zu lassen, die Folgen des Übergriffs für sie_ihn zu minimieren und sie_ihn bei der Durchsetzung ihrer_seiner Rechte zu unterstützen, um ihr_ihm zu helfen, aus der Ohnmachtssituation des Übergriffs auszubrechen. Diese Aufgabe nehmen diverse Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet war.(6)
Genauso wichtig ist es, politisch gegen konkrete Formen der Repression zu arbeiten. Durch die Herstellung einer kritischen Öffentlichkeit kann die Repression eingeschränkt und so bekämpft werden. Dabei können auch Teilerfolge errungen werden, so dass bestimmte Arten der Repression für den Staat politisch zu teuer werden. Polizeiliche Übergriffe bieten hier eine besonders gute Angriffsfläche, da sie von weiten Teilen der Bevölkerung als illegitim anerkannt sind und sie auch auf dem juristisch Weg thematisiert werden können. Von daher werden zwar auch Forderungen wie die nach einer individuellen Kennzeichnungspflicht, polizeiliche Übergriffe nicht verhindern, allerdings doch zu mindestens erschweren und die politischen und individuellen Konsequenzen erhöhen.

Fussnoten

  1. Genauere Informationen zum Verfahren gegen Julia S. und drei weitere Angeklagte unter www.soligruppe-potsdam.de.
    Ein ähnlicher Fall ereignet sich gerade in Berlin: Der Antifaschist Matti sitzt seit Mitte Dezember 2006 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft konstruiert einen „versuchten Totschlag“ und als Beweise genügen die Aussagen von zwei Bekannten Neonazis, die Matti trotz Vermummung erkannt haben wollen. Weitere Informationen unter: www.freiheitfuermatti.com
  2. Siehe Stellungnahmen der Antifaschistischen Brigaden Berlin (ABB) vom 27. August 2005 unter http://jab.antifa.de/txt_party_05.php und der Antifaschistischen Linken Berlin (ALB) vom 28. August 2005 unter http://www.antifa.de/cms/content/view/255/32/
  3. Der Begriff "freiwillige Ausreise" wurde zum Unwort des Jahres 2006 gewählt.
  4. AntiRassismusBüro Bremen: "Sie behandeln uns wie Tiere" - Rassismus bei Polizei und Justiz in Deutschland, S. 135; Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (Hg.), Heft
  5. Gemeint ist der Überfall der tschechischen Polizei mit Wasserwerfern, Tränengas und Knüppeln auf die Technoparty Czechtek im August 2005.
  6. Am Ende dieser Broschüre sind einige Beratungsstellen in Berlin und Brandenburg zu finden. (Siehe hier)
Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt ... ... Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin

© Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin e.V.
Ausstellung: „Vom Polizeigriff zum Übergriff”
www.polizeigriff.de