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Vom Polizeigriff zum Übergriff

www.polizeigriff.org


Broschüre - Ein Versuch der Erklärung

Geht es in der öffentlichen Diskussion um Ursachen von Polizeigewalt, dominiert ein wesentlicher Erklärungsansatz: Übergriffe währen das Resultat individueller Defizite der Polizisten und der polizeilichen Arbeitsbedingungen, die durch Überlastung, Stress und Frustration gekennzeichnet seien. Dem gegenüber steht die Einsicht, dass aus strukturellen Defiziten im Polizeiapparat Gewalt resultiert, wenn diese nicht gar gefördert wird.

„strukturelle Belastung“?

Übergriffe auf das Fehlverhalten einzelner Beamten zurückzuführen, gehört zur gewöhnlichen Vorgehensweise von Innenministerium und Polizeiführung, sollte es im Fall eines Übergriffs ausnahmsweise zu einer öffentlichen Debatte kommen. Dabei wird auf das vorhandene Gewaltpotenzial in der Gesellschaft verwiesen. Mit der Behauptung, die Polizei sei bloß ein Spiegel der Gesellschaft, in der ebenso gewalttätige Personen vorhanden seien, wird Polizeigewalt schlichtweg relativiert. Persönliche Defizite, sowie mangelnde Professionalität der Polizisten würden halt dazu führen, das wenige „schwarze Schafe“ Situationen ausnutzen, um sich abzureagieren.
Als eine weitere Ursache von Polizeiübergriffen werden meist „strukturelle Belastungen“ von Polizisten benannt. Nach einer Studie „Polizei und Fremde“ der Polizeiführungsakademie, resultiert Polizeigewalt aus den Arbeitsbedingungen der Beamten. Demnach würden insbesondere durch „die Kumulation (Ansammlung, d. Red.) von Belastungen in Ballungszentren mit hoher illegaler Einwanderung und Kriminalität sowie bei Großeinsätzen gegen verbotene Demonstrationen manche Beamte überfordert“. Übergriffe werden als quasi „unvermeidliche Reaktion auf äußere Reize“ interpretiert – polizeiliche Täter zu Opfern ihrer Arbeitsbedingungen verklärt.
Sofern nun die Ursachen zum einen in der Persönlichkeit des einzelnen Polizisten, zum anderen in den polizeilichen Arbeitsbedingungen gesehen werden, reicht die Palette von möglichen Lösungsansätzen von strengeren Auswahlkriterien für den Polizeiberuf über die Einführung von Supervision bei der Polizei, bis hin zum Ausbau von Stressbewältigungstrainings oder der Rotation der Beamten bei der Besetzung der Einsatzgebiete. (mehr hierzu im Artikel: Übergriffe wegreformieren?)

„Cop culture“ und Korpsgeist

Gegenüber den oben genannten meist von offizieller Seite abgegebenen Erklärungsansätzen, steht der Begriff der polizeilichen Subkultur („Cop Culture“). Entscheidend für Polizeiübergriffe und übermäßiger Gewalt sei, dass die Praxis des Gewaltmonopols durch einen „Second code in Form von subkulturellen Handlungsmustern“ bestimmt wird.(1) Zu deren Grundelementen gehöre einmal, die polizeiliche Selbstbeschreibung, als „Frontkämpfer“ im Einsatz gegen das gesellschaftliche Chaos, das Gefühl der Kameradschaft („sich auf einander verlassen müssen...“) und der Anwendung von Gewalt als Handlungsoption. Die Praxis des Gewaltmonopols orientiert sich hierbei nicht an rechtlichen Vorgaben, sondern wird vielmehr von den Erfahrungen des polizeilichen Alltags bestimmt, in der die Anwendung körperlicher Gewalt eine andere bzw. umfassendere Legitimierung findet, als in der offiziellen polizeilichen Lehre.(2)
Der „Cop culture“-Ansatz erklärt zum einen Übergriffe als Folge der Frontstellung gegen Personen, die die von den Polizisten zu verteidigende Ordnung zu bedrohen scheinen und zum anderen, warum Übergriffe zum größten Teil von unbeteiligten Beamten geduldet und gedeckt werden („Mauer des Schweigens“): Nämlich aufgrund einer falsch verstandenen Loyalität und einem daraus entstehenden Korpsgeists.
Ein Lösungsansatz für die Problematik der polizeilichen Subkultur („Cop Culture“) ist schwer zu finden, da deren Merkmale unmittelbar mit den Besonderheiten der Institution Polizei deren Organisation und politischen Auftrag verbunden sind.

Institutionelle Bedingungen

Die Entstehung der „Cop Cultur“ steht somit in direktem Zusammenhang mit der Institution Polizei. Neben dem zentralen Merkmal, der legalen Anwendung physischer Gewalt, sind es insbesondere drei institutionelle „Rahmenbedingungen“, die Polizeiübergriffe fördern:
Die Bildung eines „Polizeighettos“ beginnt schon in der Ausbildung: Obwohl die Polizeibewerber während der Ausbildung meist nicht mehr kaserniert sind, findet diese nach wie vor abgeschottet vom Rest der Gesellschaft statt. Doch ist gerade eine abgegrenzte Sozialisierung für einer Ausprägung bzw. Verfestigung gewalthafter Verhaltensmuster mitverantwortlich.
Ebenso wird aufgrund unzureichenden interner und externer Kontrollmechanismen Gewalt im Polizeialltag Vorschub geleistet. Wo illegale Gewalttaten weder disziplinar- noch strafrechtlich geahndet werden, nehmen Übergriffe zu.(3)
Auch steht die „Cop Culture“ nicht im Widerspruch zur Polizeiphilosophie, sondern ist ein Teil dieser. Der Bezug auf die Aufrechterhaltung der bestehenden Ordnung, auf deren Verteidigung gegen Normbrecher_innen und Störer_innen, die Drohung mit und der Einsatz von Gewalt sind Merkmale jeder Polizei. Übergriffe sind somit kein Unfall, sondern Folge des normalen Funktionierens der Institution Polizei.

Fussnoten

  1. Behr, R.: Funktion und Funktionalisierung von Schwarzen Schafen in der Polizei, in: Kriminologisches Journal 2000, H. 3, S. 219-229 (227)
  2. BNorbert Pütter: Polizeigewalt als Ausnahme und Regel. in Cilip 67 (Nr. 3/2000)
  3. ebd.
Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt ... ... Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin

© Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin e.V.
Ausstellung: „Vom Polizeigriff zum Übergriff”
www.polizeigriff.de