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Vom Polizeigriff zum Übergriff

www.polizeigriff.org


Rassismus und Polizei

Neben Obdachlosen, Prostituieren und Linken werden vor allem Migrant_innen (oder Menschen, die auf Grund ihres Aussehens zu „Nicht-Deutschen“ erklärt werden) Opfer von Polizeiübergriffen. Insbesondere dunkelhäutige Asylbewerber_innen berichten von fast täglichen Konfrontationen mit der deutschen Polizei – von Schikanen, Beleidigungen und Gewalt.

Die Normalität ...

Rassistisch motivierte Übergriffe durch Polizisten haben eine große Bandbreite. Die öffentliche Wahrnehmung reduziert sich allerdings auf wenige Einzelfälle: Diese sind sowohl durch massive körperliche Gewalt als auch eine eindeutige Beweislage gekennzeichnet und erhalten so eine große mediale Aufmerksamkeit. Insbesondere die wenigen „Polizeiskandale“, wie zum Beispiel der „Hamburger Polizeiskandal“ aus dem Jahr 1994(1), prägen die öffentliche Wahrnehmung. Durch diese verzerrte öffentliche Betrachtung der Problematik, die nur die extremen Ausmaße der rassistischen Polizeigewalt und nicht die alltäglichen Formen betrachtet, erscheinen Übergriffe als Ausnahme und die Ursachen können bei den einzelnen Polizisten gesucht werden. Die Normalität, die rassistisch motivierte Übergriffe für Betroffene darstellen, wird somit nicht wahrgenommen oder gar als Übertreibung und gezielte Diffamierung der Polizei geleugnet.
Eine Scheinexekution, die 1994 Auslöser für den „Hamburger Polizeiskandal“ war, stellt zum Glück die Ausnahme dar. Allerdings berichten Betroffene, dass diskriminierenden Beleidigungen eher die Regel als die Ausnahme sind, wenn sie mit der Polizei zu tun haben. Gleichzeitig bleibt es häufig nicht bei einer Beleidigung und so endet eine einfache Personalienfeststellung mit Schlägen und Tritten in einer dunklen Ecke bzw. im Streifenwagen oder führt zu einem stundenlangem Aufenthalt in einer Gewahrsamszelle – manchmal sogar zu beidem.(2)

... hat juristischen Background ...

Es wäre verkürzt, rassistisch motivierte Polizeigewalt nur außerhalb der zulässigen Praktiken der Polizei zu betrachten. Zunehmend erhält die Polizei Handlungsspielräume und -aufträge, die rassistische Praktiken ermöglichen oder gar voraussetzen. Für die Betroffenen spielt hier insbesondere das Mittel der verdachts- und ereignisunabhängigen Polizeikontrollen im Rahmen der so genannten Schleierfahndung eine wichtige Rolle. Seit Mitte der 90er Jahre verfügen die Bundes- und fast alle Länderpolizeien mit dieser Befugnis über die Möglichkeit Personen ohne konkreten Verdacht anzuhalten, nach ihrem Ausweis zu fragen und teilweise sogar zu durchsuchen. Nach dem Abbau der Grenzkontrollen zu Osteuropa soll somit die „illegale“ Migration, sowie die grenzüberschreitende Kriminalität bekämpft werden. Auf Grund dieses Auftrages setzt sich der Personenkreis, der von diesen Maßnahmen betroffen ist, nicht willkürlich zusammen, sondern wird durch die Polizisten an äußeren Merkmalen festgemacht. Die Realität zeigt, dass die Selektion dabei nach vermeintlich „Deutschen“ und „Nicht-Deutschen“ geschieht und vor allem letztere ins Visier der Polizei geraten.(3)
Die wenigen verfügbaren Daten zur Praxis der Schleierfahndung zeigen, dass diese nicht wie behauptet der Bekämpfung der organisierten Kriminalität dient: Die „Erfolgsquote“ stellt sich nur deshalb ein, weil Asylbewerber_innen aufgegriffen werden, die gegen die Residenzpflicht – also den Zwang sich in einem bestimmten Landkreis aufzuhalten – verstoßen haben.(4) Vielmehr lassen diese Zahlen den Schluss zu, dass es sich bei der Schleierfahndung um ein Mittel zur Kontrolle und Überwachung von Flüchtlingen und Migrant_innen handelt.

... und System

Sowohl die hohe Anzahl der Fälle als auch die extremen Ausmaße der Gewalt lassen erahnen, dass es sich bei rassistisch motivierter Polizeigewalt nicht nur um Einzelfälle handelt. Die Formen der Gewalt – Schikanen, Beleidigungen, körperliche Gewalt – und insbesondere deren extremen Ausmaßen – Scheinexekutionen und bis zum Tode prügeln – lassen sich nur durch einen massiven Abbau von Hemmschwellen erklären. Die Ursachen dafür alleine in einer allgemeinen Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft oder in den individuellen Charaktereigenschaften der Polizisten zu sehen, ist, angesichts der Vielzahl von Übergriffen und der Tatsache, dass diese nahezu ausschließlich durch Kollektive(5) ausgeübt werden, nicht haltbar. Aber spätestens die institutionalisierte Form der Übergriffe (von Gesetzen, die rassistisch motivierte Polizeigewalt fördern über die Deckung der Täter durch Polizei und Politik bis zur Nicht-Verfolgung und Nicht-Sanktionierung der Übergriffe) lassen den Rassismus in der Polizei nur noch strukturell erklären.
Dieser Erklärungsansatz muss dabei auf der Wechselbeziehung zwischen dem Rassismus in der Polizei und jenem in der deutschen Gesellschaft aufbauen. Besonders deutlich wird diese Wechselwirkung am Beispiel der Debatte über die „Ausländerkriminalität“ und der polizeilichen Sonderkommissionen zu einzelnen, ethnisch definierten Kriminalitätsbereichen („AG Vietnam“ u.a.).

Illegalisierung und Kriminalisierung der Migrant_innen ...

Im Zuge der Debatte über die so genannte „Ausländerkriminalität“ wurde Migrant_innen generell eine höhere „kriminelle Energie“ zu gesprochen (wobei an bereits traditionell vorhandene Vorurteile in der deutschen Gesellschaft angeknüpft werden konnte). Dies wird durch die zunehmende Illegalisierung und Kriminalisierung von Flucht und Migration unterstützt. Flüchtlinge werden immer öfter nur noch als „Asylbetrüger“ gesehen und durch die deutsche Flüchtlings- und Migrationspolitik gezielt illegalisiert: Durch die Dritt-Staaten-Regelung ist eine Flucht und Migration fast nur noch auf „illegalen Wegen“ nach Deutschland möglich. Auch ist auf Grund einer fehlenden Arbeitserlaubnis(6) eine legale Beschäftigung meist unmöglich. In Verbindung mit dem gekürzten Sozialhilfesatz und der Gewährung von Sachleistungen statt Bargeld(7) werden Flüchtlinge so beinahe gezielt in „illegale Beschäfigungsverhältnisse“ getrieben. In einigen Fällen wird sogar der Aufenthalt an sich illegalisiert und die Menschen werden zu „Illegalen“ gemacht. In Verbindung mit diversen Straftaten, die nur Flüchtlinge begehen können, – wie zum Beispiel dem Verstoß gegen die Residenzpflicht – wird es so für Flüchtlinge und Migrant_innen fast unmöglich, während ihres Aufenthalts nicht gegen Gesetze zu verstoßen.

... Ethnisierung der Kriminalität

Gleichzeitig werden in der öffentlichen Diskussion einzelne Kriminalitätsbereiche bestimmten Gruppen von Migrant_innen zu geschrieben und somit ethnisiert. So sprechen Medien und Politiker_innen von „vietnamesischen Zigarettenschmugglern“, „polnischen Autodieben“ und „afrikanischen Dealern“, um nur einige Beispiele zu nennen. Nach diesen in der Öffentlichkeit ständig reproduzierten Stereotypen werden die polizeilichen Sonderkommissionen gebildet: So ist zum Beispiel eine „AG Vietnam“ für die Bekämpfung des Zigarettenschmuggels zuständig.(8)
Einerseits durch Existenz und Arbeit solcher Sonderkommissionen und andererseits durch die polizeilichen Kriminalitätsstatistiken, welche erfasste Kriminalität nach ethnischen Kriterien aufschlüsseln, werden rassistische Stereotypen von den „kriminellen Ausländern“ in die Gesellschaft zurückgetragen und verstärkt.
Insbesondere die Rolle der polizeilichen Kriminalitätsstatistiken darf hierbei nicht unterschätzt werden. Indem diese die Kriminalität rein „objektiv“ erfassen und nach ethnischen Kriterien aufschlüsseln, werden soziale Hintergründe (Kleinkriminalität als Überlebensökonomie gegenüber Veruntreuung und Korruption) und gesellschaftliche Bezüge (Versicherungsbetrug als Volkssport) ausgeblendet. Desweiteren geben diese nur ein verzerrtes Bild wieder: Das Migrant_innen – auf Grund einer erhöhten Überwachung und Kontrolle von, sowie durch speziellen Straftatsmerkmalen (Verstoß gegen Residenzpflicht u.a.) für sien – vermehrt in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik auffallen, zeugt nicht etwa von einer höheren „kriminellen Energie“ von „Nicht-Deutschen“ gegenüber „Deutschen“, sondern einzig von der Unzulänglichkeit der polizeilichen Kriminalitätsstatistik. Nichts desto trotz dient diese häufig als Beleg für das Konstrukt der „Ausländerkriminalität“. Zusammengefasst lässt sich sagen: Ein Stereotyp schafft sich seine Statistik und die Statistik reproduziert ihren Stereotyp.

In der Praxis

Das dieses Wechselspiel zwischen Rassismus in der Polizei und Rassismus in Gesellschaft und Staat nicht bloß theoretisch bleibt, zeigt sich bei einem genauerem Blick auf den Kontext rassistisch motivierter Polizeigewalt. Die meisten Übergriffe spielen sich im Rahmen der Bekämpfung von „Ausländerkriminalität“ ab. So berichtet die Antirassistische Initiative (ARI) aus Berlin von systematischen Übergriffen mit unterschiedlichen Eskalationsstufen gegen afrikanisch und arabisch aussehende Menschen im Zuge der „Bekämpfung der Drogenkriminalität“ am Berliner Breidtscheidplatz, die sich über längeren Zeitraum erstreckten.(9) Aus anderen Städten ist ähnliches dokumentiert – zum Beispiel eine Massenfestnahme von über 60 dunkelhäutigen Migrant_innen am Düsseldorfer Hauptbahnhof, an die sich teilweise stundenlanges Polizeigewahrsam zur „Personalienfeststellung“ – trotz mitgeführter Ausweispapiere – anschloss.(10) Insbesondere durch die Vorgehensweise der bayerischen Polizei werden Alltag und Zielrichtung der Schleierfahndung entlarvt: Diese fertigt „der Selektion dienende Fahndungsraster“ für die eigens gebildeten Kontrolltrupps an, u.a. für „Blitzeinbrüche durch rumänische Tresorknacker oder polnische Autoschieberbanden“ – Fahndungsraster also, mit denen nach bestimmten Ausländergruppen gesucht wird.(11)

Resümee

Abschließend lässt sich also festhalten, dass die Ursachen für rassistisch motivierte Übergriffe nicht nur bei den Tätern, sondern in den rassistischen Strukturen von Gesellschaft und Staat im Allgemeinen und der Polizei im Speziellen zu suchen ist. Der Rassismus wird also nicht einfach durch rassistische Polizisten in die Polizei hinein getragen, sondern der Rassismus in Staat und Gesellschaft wird durch die Polizei strukturell aufgegriffen, reproduziert und verstärkt.

Fussnoten

  1. Im September 1994 musste der Hamburger Innensenator Werner Hackmann (SPD) zurücktreten, nachdem systematische Misshandlungen von Migrant_innen auf Hamburger Polizeiwachen bekannt wurden. Zwei Wachen wurden durchsucht und Dutzende Beamte suspendiert. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss wurde eingesetzt, der einen 1.200 Seiten starken Bericht vorlegte.
  2. Dokumentiert unter anderem in den Berichten von amnesty international, Aktion Courage e.V. und der Menschenrechskommission der Vereinten Nationen
  3. Martina Kant: MigrantInnen im Netz der Schleierfahndung, Cilip 65 (Nr. 1/2000)
  4. ebd.
  5. Einer oder mehrere Täter und diverse Mitwisser; näheres im Artikel: Der Polizeiübergriff
  6. Asylbewerber_innen und Migrant_innen mit dem Aufenthaltsstatus einer „Duldung“ benötigten eine Arbeitserlaubnis, die ihnen die Ausländerbehörde meistens nicht ausstellt. Sie dürfen also, selbst wenn sie ein Arbeitsangebot haben, nicht arbeiten und können so ihren Lebensunterhalt nicht selber verdienen. In den wenigen Fällen, in denen eine Arbeitserlaubnis erteilt wird, gilt eine Vorrangsprüfung: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein Deutscher oder EU-Bürger für den Arbeitsplatz in Frage kommt.
  7. Asylbewerber_innen erhalten keine normale Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II, sondern Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese betragen weniger als 70 Prozent des normalen Arbeitslosengeld II-Satzes, also dem geltendem Existenzminimum. Außerdem sollen diese bevorzugt als Sachleistungen anstatt von Geldleistungen ausgegeben werden. Dieses „Sachleistungsprinzip“ bedeutet: Unterbringung in Lagern, Kantinenessen oder Lebensmittelgutscheine, Kleidung aus Kleiderkammern. Viele Betroffene verfügen über gar kein Bargeld oder höchstens über ein „Taschengeld“ von 40€ pro Monat.
  8. Anja Lederer und Heinz Busch: Polizeiübergriffe auf AusländerInnen, in: Cilip 67 (3/2000)
  9. AntiRassismusBüro Bremen: „Sie behandeln uns wie Tiere“ – Rassismus bei Polizei und Justiz in Deutschland, S. 212f; Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (Hg.), Heft 4
  10. Aktion Courage – SOS Rassismus: Polizeiübergriffe gegen Ausländerinnen und Ausländer, Bonn 1996
  11. Martina Kant: MigrantInnen im Netz der Schleierfahndung, Cilip 65 (Nr. 1/2000)
Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt ... ... Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin

© Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin e.V.
Ausstellung: „Vom Polizeigriff zum Übergriff”
www.polizeigriff.de