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Vom Polizeigriff zum Übergriff

www.polizeigriff.org


Broschüre - Polizeiübergriffe im rechtsfreien Raum

Egal ob es sich um Mord, Einbruch oder Handtaschen-Diebstahl handelt: Wir erwarten, dass die Täter_innen ermittelt und bestraft, sowie die (potentiellen) Opfer geschützt und entschädigt werden. Dieser Anspruch muss gerade dann gelten, wenn es sich um eine „Straftat im Amt“ handelt – also die Täter selber Repräsentanten des Staates sind. Wie es bei Übergriffen durch Polizisten der Fall ist.
Doch müssen Opfer von Polizeiübergriffen allerdings feststellen, dass dieser – zu Recht formulierte – Anspruch bei Übergriffen durch Polizisten nicht erfüllt wird. Eine konsequente Verfolgung und Sanktionierung der Übergriffe findet nur in den wenigsten Fällen statt.

Wo die Anzeige fehlt ...

In vielen Fällen scheitert diese bereits an der fehlenden Anzeige und/oder Beschwerde durch die Betroffenen oder Zeug_innen. Für die geringe Anzeigebereitschaft der Opfer sind vor allem zwei Gründe verantwortlich:
Erstens schätzen die Betroffenen die Erfolgschance ihrer Anzeigen – zu recht – sehr gering ein. Einerseits herrscht bei vielen Betroffenen ein generelles Misstrauen gegen den Staat und seine Institutionen vor, welches durch die Erfahrung des Polizeiübergriffs noch verstärkt wird. Andererseits ist gleichzeitig die Beweislage häufig sehr schlecht: Während nämlich auf der einen Seite unabhängige Zeug_innen fehlen, decken sich auf der anderen Seite die Polizeibeamten gegenseitig.
Zweitens drohen für die Betroffene / den Betroffenen und eventuelle Zeug_innen weitere Nachteile: Auf eine Anzeige wegen einem Polizeiübergriff folgt zumeist sofort eine Gegenanzeige durch die beschuldigten Polizisten. So wird mittels einer Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im nachhinein der Übergriff legitimiert. Außerdem werden die Betroffenen und Zeug_innen, gegen die häufig der Vorwurf der Verleumdung oder falschen Verdächtigung erhoben wird, durch die Gegenanzeige eingeschüchtert. Dies wird dadurch unterstützt, dass sich eine Anzeige durch Polizisten wegen Widerstands oder Beleidigung nur schwer widerlegen lässt – insbesondere wenn sie durch andere Polizisten gedeckt wird.

Doppelte Diskriminierung

Während deutsche Staatsangehörige durch eine Gegenanzeige meistens „nur“ eine Geldbuße zu befürchten haben, stellen diese für Flüchtlinge einen essentielle Bedrohung dar. Eine Verurteilung kann zu „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“, dass heißt zur Abschiebung des Betroffenen, führen. Migrant_innen, die die deutsche Flüchtlingspolitik bereits in die Illegalität gedrängt hat, müssen sogar bereits mit Abschiebung rechnen, wenn sie nur versuchen, den Übergriff bei der Polizei anzuzeigen. Im Berliner Abschiebegefängnis Grünau wurden in der Vergangenheit häufig Betroffene und Zeug_innen von Polizeiübergriffen kurz nach der Anzeige abgeschoben. Außerdem berichten Flüchtlinge häufig über vermehrte Diskriminierungen in der Ausländerbehörde, nachdem sie Polizisten angezeigt hatten. Diese strukturelle Benachteiligung von Flüchtlingen stellt sich als besonders gravierend dar, wenn mensch bedenkt, dass gerade Migrant_innen verstärkt Opfer von Polizeiübergriffen sind.

Ermittlungen gegen Kolleg_innen?!?

Wenn Betroffene sich trotz den schlechten Ausgangsbedingungen entscheiden eine Anzeige zu erstatten, garantiert dies noch lange keine umfassende Aufklärung und Verfolgung des Übergriffs. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind meistens von Desinteresse gekennzeichnet, was sich auf die enge Zusammenarbeit und gegenseitige Abhängigkeit von Staatsanwaltschaft und Polizei zurückführen lässt.(1) Um eine reale Chance zu haben, muss der Betroffene selber unabhängige Zeug_innen und Beweise finden. Kann er diese nicht vorweisen, steht seine Aussage gegen die Aussage von einem oder gar mehreren Polizisten, woraufhin die Staatsanwaltschaft das Verfahren meist einstellt. Dem_der Betroffenen bleibt nur noch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens, das allerdings nur in wenigen Fällen erfolgversprechend ist.
Die disziplinarrechtliche Ahndung der Übergriffe verläuft vergleichbar schlecht: In den wenigsten Fällen wird überhaupt ein Disziplinarverfahren angestrengt. Kommt es doch zu einem Disziplinarverfahren, so ist die Ermittlungstätigkeit der Polizisten gegen ihre eigenen Kollegen meist nicht sehr intensiv.

Täterdeckung statt Opferschutz

Das Resultat dieser Strukturen der disziplinar- und strafrechtlichen Nicht-Verfolgung und Nicht-Sanktionierung von Polizeiübergriffen ist eindeutig: Nur in den wenigsten Fällen kommt es überhaupt bis zu einem Gerichtsverfahren gegen die Polizisten. Eine Verurteilungen ist so gut wie ausgeschlossen. Wenn überhaupt haben die Täter nur eine Geldbuße zu befürchten. Beispielhaft sind hier die Zahlen für die Jahre 1995 bis 2004 aus Berlin: Nur in 1,3 Prozent der angezeigten Fälle kam es überhaupt zu einer Anklage. Zu einer Verurteilung der Polizisten kam es nur in 0,4 Prozent.(2)
Diese erschreckend geringe Anzahl an aufgeklärten und sanktionierten Fällen zeigt, dass Schläger in Uniform so gut wie gar nichts zu befürchten haben. Eine Ahndung von Übergriffen stellt die absolute Ausnahme dar. Unabhängige Kontrollen der Polizei und eine Beschwerdestelle für Bürger_innen (und Polizisten) fehlen genauso wie ein Schutz für und eine Unterstützung von Opfern und Zeug_innen, die Polizisten anzeigen oder gegen diese aussagen.

Fussnoten

  1. Während die Polizei nicht selber Anklage erheben kann, kann die Staatsanwaltschaft nicht selber ermitteln.
  2. Michael Kronewetter: "Schläger mit Staatslizenz", junge Welt, 19.01.2006
Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt ... ... Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin

© Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin e.V.
Ausstellung: „Vom Polizeigriff zum Übergriff”
www.polizeigriff.de