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Vom Polizeigriff zum Übergriff

www.polizeigriff.org


Broschüre - „Erst die Schläge dann die Antwort!“ (only in German)

Am 29. April 2005 stürmte gegen 23.30 Uhr ein SEK-Kommando die Wohnung von Erdal R. (17), in der er gemeinsam mit seinen Eltern und Geschwistern lebt. Er wurde beschuldigt am selben Abend Beteiligter eines bewaffneten Raubüberfalles auf einen Pennymarkt gewesen zu sein. Von diesem Vorwurf wurde er im März 2006 rechtskräftig freigesprochen. Im Zuge der Festnahme schlugen und traten die SEK-Beamten Erdal R. und fügten ihm so erhebliche Verletzungen zu. Obwohl er bis heute an den physischen und psychischen Folgen des Polizeiübergriffes leidet, wurde das Verfahren gegen die Täter eingestellt.

ADB: Frau Silke Studzinsky, sie haben gerade ein Klageerzwingungsverfahren wegen des Übergriffs durch das SEK gegen ihren Mandaten, Erdal R., angestrengt. Was passierte genau in der besagten Nacht?
RAin Studzinsky: Mein Mandant lag schlafend im Bett und wurde durch Lärm geweckt. In dem Moment ging schon die Tür des Zimmers auf und mehrere bewaffnete und vermummte Polizeibeamte stürmten in sein Zimmer. Sie schlugen und traten sofort, während er noch im Bett lag, auf ihn ein. Ein Polizist war mit einem Schild ausgestattet und wollte mit diesem auf Erdal R., der sich im Bett aufgerichtet hatte, einschlagen. Obwohl dieser der vollen Wucht des Schlages gerade noch ausweichen konnte, traf ihn das Schild am Schlüsselbein und verursachte dort eine blutende Wunde, bevor es dann weiter in die Wand stieß und dort eine tiefe Einkerbung hinterließ. Nach weiteren Schlägen und Tritten wurde mein Mandant schließlich auf den Boden gedrückt und gefesselt.

ADB: Wo waren die Eltern zu diesem Zeitpunkt? Konnten sie ihrem Sohn helfen oder irgendwie deeskalierend auf die Situation einwirken?
RAin Studzinsky: Nein. Die Eltern wurden mit vorgehaltener Waffe im Schlafzimmer festgehalten. Sie hörten ihren Sohn schreien, doch auf die Frage was denn der Grund für die Hausdurchsuchung sei, antworten die Polizisten ihnen nur sinngemäß: „Erst die Schläge, dann die Antwort.“ Das heißt zum Zeitpunkt der Festnahme und der Durchsuchung wurde keinerlei Erklärung dazu abgegeben, was der Grund des Eindringens ist oder welcher Tatvorwurf gegen ihren Sohn vorliegt. Nach einiger Zeit konnte die Mutter schließlich doch zu ihrem Sohn, wo es ihr dann gelang Fotos zu machen, wodurch die Folgen des Übergriffs sehr gut dokumentiert ist. Im weiteren Verlauf wurden dann noch einige Dinge gesagt wie z.B. von einer Polizeibeamtin: „Hopp schneller, für so einen wie dich haben wir keine Zeit, du Wichser!“ (Erdal war zu diesem Zeitpunkt schon gefesselt und konnte sich auf Grund der Schmerzen kaum bewegen.)

ADB: Im Zuge der Festnahme kam es ja zu massiven körperlichen Übergriffen. Wie sahen die Verletzungen ihres Mandanten aus und wurden sie medizinisch behandelt?
RAin Studzinsky: Noch in der Wohnung wurde von der Polizei der Notarzt gerufen, da mein Mandant erheblich verletzt war: Er hatte einen herausgebrochenen Zahn, Hämatome am ganzen Körper durch die Tritte und Schläge, eine blutende Nase und überall Schmerzen. Doch der eintreffende Arzt kommentierte die Situation etwa sinngemäß mit: „Wie, der kann ja noch stehen! Also wir nehmen nur Halbtote mit!“ Darauf hatten weder Erdal R. noch seine Eltern das Vertrauen, ihren Sohn dort in Behandlung zu geben. Sie sind dann erst nach der Entlassung von der Wache aus ins Krankenhaus gefahren.

ADB: Wie war die Behandlung auf der Wache?
RAin Studzinsky: Auf der Wache wurde dem gerade 17 Jahre alt gewordenen Erdal R. gesagt, dass die Zelle jetzt sein neues Zuhause sei und er sein Altes komplett vergessen könne. Auf seine Frage, ob er wisse, warum er Schläge bekommen hatte, sagte ein Beamter zu ihm: „Weil du ein schwarzhaariger Ausländer bist!“. Nachdem er dann den Kassiererinnen des Pennymarktes gegenübergestellt wurde und diese ihn nicht als Täter identifizieren konnten, wurde Erdal R. um 2.00 Uhr in der Nacht immer noch blutend auf die Straße gesetzt, wo ihn dann seine Eltern abholten und zur Erstbehandlung ins Krankenhaus fuhren. Nachdem er dort entlassen wurde, begab er sich am nächsten Tag erneut wegen heftiger Schmerzen zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus. Am 2.Mai erschien die Polizei bei ihm zu Hause, um ihn aufzufordern, sich zur Beobachtung sofort wieder ins Krankenhaus zu begeben, da der Verdacht auf Schädelbasisbruch bestand. Dort konnte aber zumindest der Schädelbasisbruch ausgeschlossen werden.
An den psychischen Folgen des Übergriffs leidet Erdal R. nach wir vor: Er hat Schlafstörungen und Konzentrationsprobleme. Er konnte seine Schule nicht mehr fortsetzen und brach sie schließlich ab.

ADB: Noch am 30. April erstatteten die Eltern Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die beteiligten Polizisten. Durch Fotos der Mutter waren die Folgen der Übergriffe ja gut dokumentiert. Wie war der Verlauf der Ermittlungen?
RAin Studzinsky: Die Ermittlungen wurden äußerst zögerlich geführt. Ich hatte schon im September 2005 viele Anträge gestellt, was noch alles ermittelt werden muss, doch wurde diesen im Wesentlichen nicht nachgegangen. Die Staatsanwaltschaft war schlicht und ergreifend untätig und die Akte blieb grob zusammengefasst ein Jahr liegen bzw. wurde einfach immer nur hin und her geschickt. Hinzu kommt, dass die beschuldigten Polizisten nur mit Codiernummern auftraten, obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich hatte zwar mehrfach beantragt, die Codierung aufzuheben oder eine Sperrerklärung zu machen, doch es gab keine Reaktion. Ein Polizist wechselte sogar im Laufe des Verfahrens seine Codiernummer, also soviel zur Eindeutigkeit von Codiernummern. Schließlich wurde im Januar 2006 das Verfahren mit der Begründung eingestellt, die Aussagen der Polizeibeamten stünden den Angaben meines Mandanten widersprüchlich gegenüber. Es sei nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit festzustellen, wodurch die Verletzungen verursacht worden seien. Dagegen habe ich Beschwerde eingelegt. Dann wurde das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft endgültig eingestellt, worauf ich beim Kammergericht ein Klageerzwingungsverfahren eingereicht habe, um eine Anklageerhebung zu erreichen. Wenn dem nicht stattgegeben wird, beabsichtige ich, Verfassungsbeschwerde zu erheben, um dann schließlich zum Europäischen Gerichtshof gehen zu können.

ADB: Was macht diesen Fall so Erfolg versprechend? Und warum bis zum Europäischen Gerichtshof?
RAin Studzinsky: Die Aussagen der Polizisten widersprechen sich ganz erheblich: Zwei Polizisten behaupten, Erdal R. habe sich beim Betreten des Zimmers nicht im Bett befunden, sondern sei ihnen entgegengekommen und so mit dem Schild zusammengestoßen, wodurch auch die Verletzung am Schlüsselbein entstanden sein soll. Andere dagegen sagten aus, dass Erdal eindeutig im Bett lag, als sie das Zimmer betraten. Dies bestätigen auch die Fotos der Mutter, wo eindeutig Blutspuren auf dem Bett zu erkennen sind. Außerdem lassen sich die dokumentierten Verletzungen, die sich am ganzen Körper befinden, nicht mit den Aussagen der Polizisten in Einklang bringen. Die von ihnen beschriebenen angeblich durchgeführten Handlungen können die Verletzungen allerdings gar nicht verursacht haben.
Beim Europäischen Gerichtshof ist zwar keine Strafverfolgung auf nationaler Ebene zu erreichen, aber zumindest eine Entschädigung. Mit einer endgültigen Entscheidung ist allerdings erst in vielen Jahren zu rechnen.

Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt ... ... Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin

© Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin e.V.
Ausstellung: „Vom Polizeigriff zum Übergriff”
www.polizeigriff.de